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KATEGORIE ÜBERSICHT
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Neues Förderprogramm für E-Mobilität: "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" ab 26. September 2023
Ab dem 26. September 2023 wird ein innovatives Förderprogramm für die selbstständige Erzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden eingeführt. Hausbesitzer, die in ihren eigenen Wohnhäusern leben, haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro zu beantragen, sofern sie ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder dieses verbindlich bestellt haben.
Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dies beinhaltet leistungsabhängige Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Zudem kann ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Anspruch genommen werden. Die Kombination dieser Anlagen und ihre effiziente Steuerung über ein Energiemanagementsystem, wie es das Förderprogramm vorsieht, tragen zum Klimaschutz im Verkehrsbereich bei, verbessern die Stabilität des Stromnetzes und mindern die Auswirkungen von Strompreisschwankungen. Für dieses Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Mittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Hier sind die wichtigsten Details zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems sind es 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mindestens 11 kW) zusammen.
- Es ist nicht möglich, einzelne Komponenten separat zu fördern. Alle drei Komponenten müssen neu erworben werden.
- Bei Antragstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (ausschließlich batterieelektrisch betrieben; "BEV") vorhanden sein oder verbindlich bestellt werden. Ein verbindlicher Nachweis muss spätestens bei Auszahlung der Förderung erbracht werden.
- Der erzeugte und zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorrangig für das Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden.
- Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Installation der Anlagen muss durch spezialisierte Fachunternehmen erfolgen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vor allem aus eigener Produktion mit der PV-Anlage) ist eine Voraussetzung für die Förderung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Darlehen, Zuschüssen und Subventionen ist nicht gestattet.
Die detaillierten Förderrichtlinien für "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" sind im Bundesanzeiger abrufbar.
Weitere Informationen und ausführliche Details zum Förderprogramm finden Sie unter "Solarstrom für Elektroautos" auf der Website der KfW.
Balkonkraftwerke und ihr Nutzen
Photovoltaik Balkonkraftwerke sind eine platzsparende und kostengünstige Möglichkeit, um erneuerbare Energien in den eigenen vier Wänden zu nutzen. Diese Mini-Solaranlagen werden auf dem Balkon oder der Terrasse installiert und wandeln Sonnenlicht in Strom um, der direkt im Haushalt genutzt werden kann. Dadurch können die Stromkosten reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Auch Mieter, die keine Möglichkeit haben, eine größere Solaranlage zu installieren, können von dieser Technologie profitieren. Durch die einfache Montage und den geringen Platzbedarf eignen sich Photovoltaik Balkonkraftwerke auch für den Einsatz in städtischen Gebieten mit begrenztem Platzangebot.
Photovoltaik Anlagen bis 30kw peak und der Mehrwertsteuersatz 0%
Photovoltaik Anlagen bis 30 kWp (Kilowattpeak) haben in Deutschland den Vorteil, dass sie mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 0% besteuert werden. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten anfällt und somit der Kauf von solchen Anlagen für Privathaushalte attraktiver wird. Dieses Steuervergünstigung gilt für die gesamte Anlage inklusive der zum Betrieb nötigen Komponenten wie z.B.: Montagesysteme und kann somit eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten. Da Photovoltaik Anlagen bis 30 kWp für viele Haushalte ausreichend sind, ist diese Regelung eine gute Möglichkeit, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.